Pos. 7Bauen im Bestand

Statiker für Umbau und tragende Wände in Heilbronn

Tragende Wand entfernen, Wanddurchbruch, Stahlträger, Verstärkung: Jeder Eingriff in ein bestehendes Gebäude verändert den Kraftfluss. Wir beantworten die typischen Fragen mit Prüfung, Berechnung und Ausführungsunterlagen – nicht mit Vermutungen.

BestandUmbautragende Wandneuer TrägerWand entferntVorher / Nachher · schematisch
Schematischer Vorher-/Nachher-Schnitt: tragende Wand entfernt, Last über neuen Träger abgefangen.
7.0Kurz gesagt

FR PLANWERK unterstützt private und gewerbliche Bauherren in Heilbronn und der Region bei statischen Prüfungen für Umbauten, Wanddurchbrüche und Veränderungen an tragenden Bauteilen. Eine belastbare Beurteilung erfolgt nach Prüfung der vorhandenen Pläne, der geplanten Änderung und – falls erforderlich – nach einem Vor-Ort-Termin. Auf dieser Grundlage erstellen wir die erforderliche statische Berechnung und die zugehörigen Planungsunterlagen.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

Direkt zu: Themen · Unterlagen & Ablauf · Fragen & Antworten

7.1Typische Fragen

01„Kann diese Wand entfernt werden?"

In vielen Fällen ja – wenn der Lastabtrag neu geordnet wird. Wir prüfen den Bestand, berechnen die Abfangung, bemessen den Stahlträger samt Auflagern und liefern die Unterlagen für die Ausführung.

LastabtragStahlträgerbemessungAuflagerprüfung

02„Kann ich einen Balkon anbauen?"

Entscheidend ist die Verbindung zum Bestandstragwerk: Lasteinleitung, Verankerung und Anschlussdetails. Wir prüfen die vorhandene Konstruktion und planen einen Anbau, der nachgewiesen und baubar ist.

LasteinleitungVerankerungAnschlussdetails

03„Kann eine neue Treppe eingebaut werden?"

Eine neue Treppe bedeutet meist eine neue Deckenöffnung. Wir planen die Wechselkonstruktion, ordnen die Lastumlagerung und weisen die betroffenen Bauteile nach.

DeckenöffnungWechselkonstruktionNachweis

04„Kann eine größere Öffnung hergestellt werden?"

Größere Öffnungen verändern den Kraftfluss. Wir bemessen Stürze oder Rahmenlösungen und betrachten auch die Bauzustände während der Ausführung – nicht nur den Endzustand.

Sturz / RahmenBauzustände

05„Wie kann das Tragwerk verstärkt werden?"

Wenn Lasten steigen oder Bauteile geschwächt sind, entwickeln wir Verstärkungskonzepte in Stahl oder Stahlbeton – und führen den Nachweis für den verstärkten Zustand, mit Details für die Umsetzung.

VerstärkungskonzeptNachweisDetail
HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.
7.2Vorgehen
Bestand prüfen Tragstruktur verstehen Berechnung Konstruktive Lösung Ausführungsunterlagen
7.3Vom Eingriff zur Unterlage

Ein Farbcode, den jede Baustelle versteht.

Grau ist Bestand, Gelb ist Abbruch, Rot ist neu – unsere Umbau-Unterlagen folgen dieser Konvention. Der neue Stahlträger steht mit Auflagern, Bauzuständen und Details im Plan, nicht nur im Nachweis.

Bestand Abbruch neu
Pos. U.01 — neuer Stahlträger Auflager beidseitig lichte Öffnung Grundriss-Detail · Wanddurchbruch · schematisch
7.4Typische Aufgaben
Tragende Wand entfernen Wanddurchbruch Stahlträger & Abfangung Balkonanbau Neue Treppe Größere Öffnungen Auflagerprüfung Verstärkung Sanierung
7.5Statik für Umbau und tragende Wände

Was wir prüfen, berechnen und zeichnen.

Tragende Wand entfernen

Ob eine Wand tragend ist, zeigt erst die Prüfung der Bestandspläne und des Gebäudes – nicht die Wanddicke allein. Wird eine tragende Wand entfernt, muss die Last neu geführt werden: in der Regel über einen Abfangträger aus Stahl oder Stahlbeton mit nachgewiesenen Auflagern bis in die Gründung.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

Wanddurchbruch und Öffnungen in Wänden

Eine neue Tür, ein breiterer Durchgang oder eine größere Fensteröffnung in einer tragenden Wand braucht einen Sturz oder eine Rahmenlösung. Wir bemessen das Bauteil, die Auflager und die verbleibenden Wandpfeiler – auch für die Bauzustände während der Ausführung.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

Ist ein Stahlträger erforderlich?

Das hängt von Spannweite, Lasten und Bauweise ab. Oft ist ein Stahlträger (z. B. HEB/IPE) die kompakteste Lösung; bei kleineren Öffnungen genügt mitunter ein Betonsturz, bei Holzdecken eine Holz- oder Stahlkonstruktion. Welche Variante sinnvoll ist, ergibt die Berechnung.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

Öffnungen in Decken, neue Treppen

Eine Treppe oder ein Luftraum bedeutet meist eine neue Deckenöffnung. Wir planen die Wechselkonstruktion, ordnen die Lastumlagerung und weisen die betroffenen Deckenfelder und Auflager nach.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

Änderungen an Stützen, Trägern, Wänden und Decken

Wird ein Bauteil versetzt, ersetzt oder höher belastet – etwa durch eine neue Nutzung, eine Aufstockung oder zusätzliche Technik –, prüfen wir den Lastabtrag vom Dach bis in die Gründung und bemessen die neuen und die betroffenen vorhandenen Bauteile.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

Verstärkung bestehender Bauteile

Wenn Lasten steigen oder Bauteile geschwächt sind, entwickeln wir Verstärkungskonzepte in Stahl oder Stahlbeton und führen den Nachweis für den verstärkten Zustand – mit Details für die Umsetzung.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

Prüfung der Gründung

Neue Lasten kommen unten an. Deshalb gehört zur Prüfung auch die Frage, ob Fundamente und Baugrund die geänderten Lasten aufnehmen können – falls nötig mit zusätzlichen Fundamenten oder einer Verstärkung.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.
7.6Unterlagen, Ablauf, Ergebnis

Vom ersten Foto bis zur Ausführungsunterlage.

Welche Unterlagen wir brauchen

  • —Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte), soweit vorhanden – auch als Foto oder Scan
  • —Vorhandene Statik oder Positionspläne, falls noch vorhanden
  • —Skizze oder Beschreibung der geplanten Änderung (welche Wand, welche Öffnung, welche Maße)
  • —Fotos der betroffenen Bauteile, der Decke darüber und des Raums darunter
  • —Angaben zum Gebäude: Baujahr, Bauweise, Geschosse, Nutzung
  • —Falls vorhanden: Baugrundgutachten, frühere Genehmigungen

Was Sie am Ende erhalten

  • —Statische Berechnung (Standsicherheitsnachweis) für die geänderten Bauteile
  • —Positionsplan mit Lage und Abmessungen der neuen Bauteile
  • —Konstruktionsdetails: Auflager, Anschlüsse, Abfangung, Bauzustände
  • —Auf Wunsch: Schal- und Bewehrungspläne, Stahlliste, Ausführungsunterlagen
  • —Übergabe digital als PDF, DWG oder IFC – für Bauherr, Ausführung und Behörde

So läuft die Prüfung ab

  1. 01AnfrageProjektanfrage mit Angaben und Unterlagen – online, per E-Mail oder telefonisch.
  2. 02SichtungWir sichten die Unterlagen und stimmen Umfang und Angebot ab – nachvollziehbar und projektbezogen.
  3. 03PrüfungPrüfung von Bestand und geplanter Änderung, falls erforderlich mit Vor-Ort-Termin in Heilbronn und der Region.
  4. 04BerechnungStatische Berechnung der neuen und betroffenen Bauteile einschließlich Auflager, Bauzustände und Gründung.
  5. 05UnterlagenPositionsplan, Details und – soweit beauftragt – Schal- und Bewehrungspläne für die Ausführung.
7.7Tragwerk, Architektur, Bauantrag, Region

Ein Team für Statik und Genehmigung – in Heilbronn und der Region.

Tragwerk und Architektur in einem Team

Verändert ein Umbau Grundriss oder Fassade, ist häufig auch eine Genehmigungsplanung nötig. Bei FR PLANWERK arbeiten Tragwerksplanung und Architektur im selben Team: Maryam Rashidi ist bauvorlageberechtigte Architektin und erstellt Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Bauvorlagen für den Bauantrag.

Bauantrag – ja oder nein?

Ob ein Wanddurchbruch oder ein Umbau genehmigungspflichtig, kenntnisgabepflichtig oder verfahrensfrei ist, hängt vom Vorhaben ab und richtet sich nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Die Entscheidung trifft die zuständige Baurechtsbehörde. Wir klären das zu Beginn und bereiten die erforderlichen Unterlagen vor.

Heilbronn und Region, vor Ort und digital

Unser Büro liegt in Heilbronn (Hohenloher Straße 40/2). Vor-Ort-Termine sind in Heilbronn und der Region möglich; Unterlagen, Pläne und Abstimmungen tauschen wir digital aus – als PDF, DWG oder IFC.

·Projekterfahrung

Projekterfahrung aus früherer Tätigkeit von Hassan Fatemi. Die gezeigten Projektunterlagen sind anonymisiert. Je nach Projekt verwenden wir reale Baustellenaufnahmen, anonymisierte Originalplanausschnitte und ergänzende schematische Visualisierungen.

Architekturplan mit den Ansichten Süd, West, Ost und Nord eines Einfamilienhauses mit Anbau in Hanglage
Anonymisierter Originalplan der Ansichten Süd, West, Ost und Nord mit farblich markierten Bereichen.
Umbau eines EinfamilienhausesUmbau im Bestand | Nordheim, Region Heilbronn | Tragwerksplanung | Stahl / Holz | 2023
Schematische Visualisierung der Sanierung eines Bestandsgebäudes mit Treppen, Balkonen und Stahlbauteilen
Schematische Gesamtansicht der Sanierung mit neuen Treppen-, Balkon- und Stahlbauteilen.
Sanierung und Umbau eines BestandsgebäudesSanierung | Region Heilbronn | Tragwerksplanung | Bestand | 2024

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7.8Fragen von Bauherren

Tragende Wand, Wanddurchbruch, Statik – kurz beantwortet.

F.1Darf ich eine tragende Wand entfernen?

Häufig ja – aber erst nach statischer Prüfung. Die Last der Wand muss über einen Abfangträger mit nachgewiesenen Auflagern neu geführt werden, bis in die Gründung. Welche Konstruktion nötig ist, ergibt sich aus Bestandsplänen, Lasten und Bauweise. Je nach Vorhaben ist zusätzlich ein Bauantrag oder eine Kenntnisgabe erforderlich. Wir prüfen den Bestand, berechnen die Abfangung und liefern die Unterlagen für die Ausführung.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.
F.2Welche Unterlagen brauche ich für einen Wanddurchbruch?

Hilfreich sind Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte), eine Skizze der geplanten Öffnung mit Maßen, Fotos der Wand sowie der Decke darüber und des Raums darunter, Angaben zu Baujahr und Bauweise und – falls vorhanden – die alte Statik. Fehlen Pläne, nehmen wir den Bestand vor Ort auf. Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, stimmen wir nach Ihrer Anfrage mit Ihnen ab.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.
F.3Was kostet eine statische Prüfung?

Die Kosten hängen vom Umfang ab: Art und Anzahl der Eingriffe, Qualität der vorhandenen Unterlagen, Bauweise und Alter des Gebäudes, ob ein Vor-Ort-Termin nötig ist und welche Unterlagen Sie am Ende brauchen – nur die Berechnung oder auch Positions-, Schal- und Bewehrungspläne. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot mit klarer Leistungsabgrenzung.

F.4Wie läuft eine statische Prüfung bei FR PLANWERK ab?

Sie senden uns Angaben und Unterlagen über die Projektanfrage, per E-Mail oder telefonisch. Wir sichten die Unterlagen und stimmen Umfang und Angebot ab. Danach prüfen wir Bestand und geplante Änderung – falls erforderlich mit Vor-Ort-Termin –, erstellen die statische Berechnung und die Planungsunterlagen und übergeben alles digital an Sie, die Ausführung und bei Bedarf die Behörde.

F.5Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Wanddurchbruch?

Das hängt vom Vorhaben ab. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Baden-Württemberg: Eingriffe in tragende Bauteile können genehmigungspflichtig, kenntnisgabepflichtig oder verfahrensfrei sein – je nach Gebäude, Umfang und Nutzung. Die Entscheidung trifft die zuständige Baurechtsbehörde. Unabhängig vom Verfahren muss die Standsicherheit nachgewiesen werden. Wir klären die Einordnung zu Beginn; die Bauvorlagen erstellt unsere bauvorlageberechtigte Architektin.

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.
F.6Statiker oder Architekt – wen brauche ich für meinen Umbau?

Für die Standsicherheit – also tragende Wände, Träger, Decken, Gründung – ist die Tragwerksplanung zuständig. Für Entwurf, Genehmigungsplanung und Bauantrag brauchen Sie eine bauvorlageberechtigte Architektin oder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Bei FR PLANWERK sind beide Leistungen in einem Team: Hassan Fatemi (Tragwerksplanung, Nachweisberechtigter für Standsicherheit) und Maryam Rashidi (Architektin, bauvorlageberechtigt).

F.7Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Eine erste Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Umfang und Termin der eigentlichen Prüfung stimmen wir nach Sichtung Ihrer Unterlagen verbindlich mit Ihnen ab – abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen, Umfang des Eingriffs und einem eventuell nötigen Vor-Ort-Termin.

F.8Welche Leistungen übernimmt FR PLANWERK beim Bauen im Bestand?

Prüfung von Bestand und geplanter Änderung, statische Berechnung und Standsicherheitsnachweis für tragende Wände, Durchbrüche, Stahlträger, Deckenöffnungen, Verstärkungen und Gründung, Positionspläne und Konstruktionsdetails sowie auf Wunsch Schal- und Bewehrungspläne. Ergänzend Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit Bauantrag durch unsere bauvorlageberechtigte Architektin.

F.9Wann ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich?

Immer dann, wenn tragende Bauteile verändert, entfernt, neu hergestellt oder höher belastet werden – etwa bei Wanddurchbruch, Abfangung, Deckenöffnung, Aufstockung oder Nutzungsänderung mit höheren Lasten. Ob der Nachweis zusätzlich der Behörde vorzulegen ist, hängt vom Verfahren ab. In Baden-Württemberg darf den Nachweis ein Nachweisberechtigter für Standsicherheit aufstellen; Hassan Fatemi ist in der Liste der Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingetragen (St-1766).

HinweisEine belastbare statische Beurteilung ist erst nach Prüfung der Projektunterlagen und des vorhandenen Tragwerks möglich. Tragende Bauteile dürfen nicht ohne eine projektbezogene Prüfung durch eine qualifizierte Tragwerksplanung verändert oder entfernt werden.

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Fachlich verantwortlich: Hassan Fatemi, Bauingenieur (M.Sc.), Tragwerksplanung, Nachweisberechtigter für Standsicherheit – Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (Liste St-1766). Bauantrag und Bauvorlagen: Maryam Rashidi, Architektin, bauvorlageberechtigt, Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg.
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Rechtsgrundlagen: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der geltenden Fassung: Bauvorlageberechtigung (§ 63 Abs. 2 Nr. 1 LBO für eingetragene Architektinnen und Architekten), Genehmigungspflicht, verfahrensfreie Vorhaben und Kenntnisgabeverfahren; Verfahrensverordnung zur LBO (LBOVVO).

Was möchten Sie am Bestand ändern?

Statik anfragen Zur Tragwerksplanung

Statik für den Umbau im Bestand: tragende Wand entfernen, Wanddurchbruch, Stahlträger und Abfangungen in Heilbronn und der Region – erst statisch prüfen, dann bauen.

Qualifikation: Nachweisberechtigter für Standsicherheit (Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Liste St-1766) · bauvorlageberechtigte Architektin (Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg).

Projektanfrage senden → · info@frplanwerk.de · Festnetz +49 7131 7481711 · Mobil +49 155 68331506 · Projekterfahrung ansehen